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Bestandskonten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konten (aktive und passive), auf denen Zu- und Abgänge eines Bestandes mit gleichem Wertansatz eingetragen werden. Innere Wertänderungen der inländischen Zahlungsmittel kommen nicht zur Geltung. Bestandskonten werden geführt für alle Bilanzpositionen. Zu den Bestandskonten gehören z.B. das Kassen-, Bank-, Besitzwechsel-, Schuldwechsel-, Debitoren-, Kreditoren- und Lagerkonto.

    Der Saldo eines reinen Bestandskontos gibt bei fehlerloser Verbuchung den Wert des Bestands des entsprechenden Vermögensteils bzw. die Höhe der noch ausstehenden Schuld im Rahmen der Bewertungsregeln (Bewertung) an.

    Gegensatz: Erfolgskonten.

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