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Revision von Bestellersicherheit vom 27.07.2012 - 11:38
Bestellersicherheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit dem Forderungssicherungsgesetz 2008 ist eine sog. Bestellersicherheit für Verbraucher eingeführt worden. Der Unternehmer bzw. Bauhandwerker muss bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 Prozent der Baukosten hinterlegen. Damit werden Verbraucher bei einer Insolvenz des Bauunternehmens besser geschützt.
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