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Bestellersicherheit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mit dem Forderungssicherungsgesetz 2008 ist eine sog. Bestellersicherheit für Verbraucher eingeführt worden. Der Unternehmer bzw. Bauhandwerker muss bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 Prozent der Baukosten hinterlegen. Damit werden Verbraucher bei einer Insolvenz des Bauunternehmens besser geschützt.

     

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