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Bestimmungskauf
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Spezifikationskauf; Handelskauf, der einen Grundstoff zum Gegenstand hat, wobei der Käufer die zu liefernden Formen, Maße, Sorten, u.U. auch Mengen, zu bestimmen hat (§ 375 I HGB). Bestimmungskauf ist in der Eisen-, Holz-, Garn- und Papierindustrie verbreitet, z.B. Garnhändler behält sich die Bestimmung der Garnstärken und -farben vor. Der einheitliche Abschluss sichert dem Käufer den z.Z. des Kaufabschlusses maßgebenden Preis für die ganze Lieferzeit.
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