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Betriebskonto

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bei getrennter Finanz- und Betriebsbuchhaltung Verbindungskonto (Gegenkonto) zur Betriebsbuchhaltung in der Finanzbuchhaltung. Das Betriebskonto wird mit den in die Fertigung eingehenden Kosten belastet und mit dem Kostenwert der fertigen Erzeugnisse erkannt. Korrespondierendes Konto in der Betriebsbuchhaltung: Geschäftskonto.

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