Betriebskonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei getrennter Finanz- und Betriebsbuchhaltung Verbindungskonto (Gegenkonto) zur Betriebsbuchhaltung in der Finanzbuchhaltung. Das Betriebskonto wird mit den in die Fertigung eingehenden Kosten belastet und mit dem Kostenwert der fertigen Erzeugnisse erkannt. Korrespondierendes Konto in der Betriebsbuchhaltung: Geschäftskonto.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Agio
Aufwendungen
Betriebsstoffe
Bonus
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
Einkauf
Erlösschmälerungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
außerordentliche Aufwendungen
internes Kontrollsystem (IKS)
laufende Inventur
neutrale Aufwendungen
pagatorisch
eingehend
Betriebskonto
ausgehend