Übergangskonten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
reziproke Konten, Spiegelbildkonten; Verrechnungskonten zwischen Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung bei Vorliegen eines Zweisystems, die den buchungsmäßigen Zusammenhang zwischen den beiden Buchungsbereichen (äußerer und innerer Kreis) herstellen.
Übergangskonten enthalten spiegelbildlich den gleichen Buchungsinhalt: Das Konto „Betrieb” der Finanzbuchhaltung weist den Gesamtsaldo der ausgegliederten Konten der Betriebsbuchhaltung aus, das Konto „Geschäft” der Betriebsbuchhaltung ist Spiegelbild des Kontos „Betrieb”.
Vgl. auch Abbildung „Übergangskontenschema”.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Agio Aufwendungen Bonus Buchführung Doppelte Buchhaltung Einkauf Erlösschmälerungen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommissionsgeschäft Kosten Rechnungswesen außerordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge internes Kontrollsystem (IKS) laufende Inventur neutrale Aufwendungen pagatorisch
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