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Übergangskonten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    reziproke Konten, Spiegelbildkonten; Verrechnungskonten zwischen Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung bei Vorliegen eines Zweisystems, die den buchungsmäßigen Zusammenhang zwischen den beiden Buchungsbereichen (äußerer und innerer Kreis) herstellen.

    Übergangskonten enthalten spiegelbildlich den gleichen Buchungsinhalt: Das Konto „Betrieb” der Finanzbuchhaltung weist den Gesamtsaldo der ausgegliederten Konten der Betriebsbuchhaltung aus, das Konto „Geschäft” der Betriebsbuchhaltung ist Spiegelbild des Kontos „Betrieb”.

    Vgl. auch Abbildung „Übergangskontenschema”.

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