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Betriebssport

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom Betrieb geförderte Möglichkeit der sportiven Freizeitgestaltung. Unterstützung durch Bereitstellung von Räumlichkeiten, Sportplätzen, Geräten, u.U. auch von einheitlichem Sportdress für Wettspiele und durch Gründung von Betriebssportvereinen/Betriebssportgruppen. Die Ausgestaltung des Betriebssportes ist meist Gegenstand innerbetrieblicher Vereinbarungen.

    Zweck: a) Gesundheitsförderung durch Bewegungsausgleich und Entspannung; b) Pflege eines fairen und kameradschaftlichen Zusammenwirkens; c) Bindung an das Unternehmen.

    Betriebssport unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er der allg. körperlichen Ertüchtigung der Betriebsangehörigen dient und ihnen einen Ausgleich für die körperliche Beanspruchung während der Arbeit gibt. Allerdings besteht kein Versicherungsschutz bei Sportwettkämpfen mit betriebsfremden Mannschaften. Landesbetriebssportverbände bieten eigene auf die Belange des Betriebssports ausgerichtete Versicherung an.

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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