Direkt zum Inhalt

Betriebssport

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom Betrieb geförderte Möglichkeit der sportiven Freizeitgestaltung. Unterstützung durch Bereitstellung von Räumlichkeiten, Sportplätzen, Geräten, u.U. auch von einheitlichem Sportdress für Wettspiele und durch Gründung von Betriebssportvereinen/Betriebssportgruppen. Die Ausgestaltung des Betriebssportes ist meist Gegenstand innerbetrieblicher Vereinbarungen.

    Zweck: a) Gesundheitsförderung durch Bewegungsausgleich und Entspannung; b) Pflege eines fairen und beziehungsförderlichen Zusammenwirkens (Betriebsklima); c) Bindung an das Unternehmen.

    Betriebssport unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er der allg. körperlichen Fitness der Betriebsangehörigen dient und ihnen einen Ausgleich für körperliche, geistige oder nervliche Belastungen durch die Betriebstätigkeit bietet; nicht abgedeckt sind dagegen sportliche Übungen, die auf die Teilnahme am allgemeinen sportlichen Wettkampfverkehr oder der Erzielung von Spitzenleistungen abzielen. Daher besteht auch kein berufsgenossenschaftlicher Versicherungsschutz bei Sportwettkämpfen mit betriebsfremden Mannschaften. Landesbetriebssportverbände bieten diesbezüglich eigene, auf die Belange des Betriebssports ausgerichtete Versicherungen an.

     

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com