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Bevölkerungsstatistik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Bevölkerungsstatistik hat den Umfang und die Strukturen von Bevölkerungen sowie deren Veränderungen im Zeitablauf zum Gegenstand.

    2. Teilbereiche: a) Die Bevölkerungsstrukturstatistik ist auf Bestandsgesamtheiten ausgerichtet. In ihr wird die Gliederung einer Bevölkerung nach den sog. demografischen Merkmalen Geschlecht, Alter (Altersaufbau), Familienstand, Religionszugehörigkeit, regionale Zuordnung, i.w.S. auch Ausbildung, Berufszugehörigkeit, Erwerbstätigkeit und Einkommen beschrieben.

    b) Die Bevölkerungsprozessstatistik ist auf Bewegungsgesamtheiten ausgerichtet und hat die Veränderung von Bevölkerungsstrukturen im Zeitablauf zum Gegenstand. Die Veränderungen von Umfang und Strukturen einer Bevölkerung erfolgen durch Geburten (Fertilität), Sterbefälle (Mortalität), Wanderungen (Migration), indirekt auch durch Eheschließungen und Ehescheidungen (Nuptialität).

    3. Methodisches Instrumentarium: Die Strukturstatistik besteht zu wesentlichen Teilen aus (verbundenen) Häufigkeitsverteilungen zu den demografischen Merkmalen mit dem Zeitbezug Jahresende, weist also Häufigkeiten von Klassen oder Kategorien aus. In der Prozessstatistik werden häufig Raten eingesetzt, etwa Sterberaten (Anzahl der Gestorbenen, bezogen auf den mittleren Bevölkerungsbestand eines Jahres) oder Geborenenraten (z.B. Anzahl der Lebendgeborenen, bezogen auf den mittleren Bestand an Frauen im Alter 15 bis 45 eines Jahres). Darüber hinaus wird das Prozessgeschehen, wie es in einer Referenzperiode (etwa der Länge drei Jahre) beobachtet wurde, in Form von Tafeln (Geburtentafeln, Sterbetafeln, Heiratstafeln) ausgewiesen, die bes. (einjährige) Ereigniswahrscheinlichkeiten (z.B. Sterbewahrscheinlichkeiten) ausweisen.

    4. Bevölkerungsstatistik in Deutschland: Die wichtigsten Befunde der Bevölkerungsstatistik werden im Statistischen Jahrbuch, in der Zeitschrift Wirtschaft und Statistik und in Fachserien durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Sie beruhen i.d.R. auf Fortschreibungen von Resultaten der in etwa 10- bis 20-jährigem Abstand erfolgenden Volkszählungen.

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