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Bezugs- und Absatzgenossenschaft

Definition: Was ist "Bezugs- und Absatzgenossenschaft"?

Bezugs- und  Absatzgenossenschaften sind Warengenossenschaften, deren Mitglieder (Landwirte, Einzelhändler, Handwerker) sowohl die Beschaffungs- als auch die Absatzfunktion voll oder weitgehend ausgegliedert und dem genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb übertragen haben. Man unterscheidet verschiedene Arten.

 

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Bezugs- und Absatzgenossenschaften sind Warengenossenschaften, deren Mitglieder (Landwirte, Einzelhändler, Handwerker) sowohl die Beschaffungs- als auch die Absatzfunktion voll oder weitgehend ausgegliedert und dem genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb übertragen haben. Charakteristisch ist, dass sie auf beiden Marktseiten sowohl das genossenschaftliche Zweckgeschäft mit den Mitgliedern, als auch das Gegengeschäft auf einem allgemeinen Beschaffungs- oder Absatzmarkt ausüben.

    2. Arten: a) Die Bezugs- und Absatzgenossenschaften der Landwirtschaft kaufen für ihre landwirtschaftlichen Mitgliederbetriebe die benötigten Betriebsmittel (Saatgut, Pflanzenschutz-, Düngemittel u.a.) und Investitionsgüter (Landmaschinen, Gebäudeausstattungen u.a.) und setzen gleichzeitig die Produkte der Landwirte (Getreide, Kartoffeln, Obst u.a.) ab.

    b) Gewerbliche Warengenossenschaften umfassen Lebensmittel-, Spielwaren-, Sportartikel-, Elektroartikel-Einzelhandel.

    c) Bis zu einem gewissen Grade gehören auch die Produktionsgenossenschaften zu den Bezugs- und Absatzgenossenschaften, da sie die Produkte ihrer Mitgliedsbetriebe i.d.R. als Rohstoffe beschaffen, dann verwerten und auf einem allgemeinen Absatzmarkt weiterverkaufen.

    3. Entwicklung: Bei den landwirtschaftlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaften ist die Zahl der selbstständigen Genossenschaften stark zurückgegangen, was v.a. durch Verschmelzungen sowie die vertragliche Übernahme des Warengeschäftes anderer Primärgenossenschaften oder Hauptgenossenschaften zurückzuführen ist. Typisch ist auch die starke Diversifikation des Warensortiments, wobei v.a. allgemeine Verbrauchsartikel aufgenommen und somit neue Kunden im Rahmen des Nichtmitgliedergeschäftes erschlossen wurden. Sowohl bei den landwirtschaftlichen, verstärkt jedoch bei den gewerblichen Warenhandelsgenossenschaften hat sich die Situation ergeben, dass man die einseitige Ausrichtung auf den Bezug (früher deswegen die Bezeichnung Einkaufsgenossenschaft) oder den Absatz aufgegeben hat und für die Mitgliederbetriebe beide Funktionen wahrnimmt. Der starke Einstieg in die Absatzfunktion (Sortimentsgestaltung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit u.a.) bei den gewerblichen Warenhandelsgenossenschaften resultiert v.a. daraus, dass sie sich als eine einheitliche Gruppe (Edeka, Rewe, Interfunk, Intersport, Neuform u.a.) darstellen. Gewerbliche Bezugs- und Absatzgenossenschaften erweiterten ihr Leistungsspektrum v.a. auch durch die Übernahme zusätzlicher Dienstleistungen wie Beratung, Aus- und Weiterbildung, Warenwirtschaftssysteme, Übernahme der Kreditfunktion u.a. Aus der Entwicklung eines solchen multifunktionalen Geschäftsfeldspektrums für die Mitglieder hat sich die Bezeichnung einer Full-Service-Genossenschaft entwickelt. Im Sinn einer offensiven Marketing-Strategie haben die gewerblichen Bezugs- und Absatzgenossenschaften Regiebetriebe (Edeka-Aktivmärkte u.a.) eingerichtet oder mit anderen Warengenossenschaften Franchise-Systeme entwickelt. Dabei ist auch der Trend zu erkennen, dass nach der Etablierung des Regiebetriebes durch den genossenschaftlichen Großhandelsbetrieb die entsprechende Handelseinrichtung wieder an Mitglieder übergeben wird. Dadurch wird für die verschiedenen Regionen auch eine flächendeckende Stabilisierung des genossenschaftlichen Leistungsangebotes erreicht.

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