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bilaterales Monopol

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Marktform, bei der ein Anbieter und ein Nachfrager einander gegenüberstehen. Näherungsweise kommt diese Marktform auf Arbeitsmärkten vor (Tarifverhandlungen).

    Im Fall des bilateralen Monopols lässt sich der Preis theoretisch nicht genau bestimmen, sondern lediglich eingrenzen. Diese Grenzen erhält man, wenn man zum einen dem Anbieter die Rolle des Monopolisten und dem Nachfrager diejenige des Mengenanpassers zuordnet und zum anderen - bei der umgekehrten Machtkonstellation - den Anbieter als Mengenanpasser und den Nachfrager als Monopsonisten betrachtet.

    Im ersten Fall kann die Angebotsfunktion als Grenzkostenfunktion interpretiert werden, so dass ihr Schnittpunkt mit der Grenzerlös-Funktion zum Monopolpreis p* führt (Monopol). Im zweiten Fall kommt es zum Monopsonpreis p' (Monopson). Im bilateralen Monopol gilt mithin p*≥ p ≥ p'. In der Grafik führen p* und p' zur gleichen Menge, was i.Allg. nicht zutreffen muss. Ob der Preis näher bei p* oder p' liegt, hängt vom Verhandlungsgeschick der Kontrahenten (Kontraktkurve) oder sonstigen Umständen (wie z.B. Zeitdruck) ab.

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