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Blankokredit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kredit, der ausschließlich aufgrund der Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers gegeben wird. Unabhängig davon haftet der Kreditnehmer aber mit seinem gesamten Vermögen. Dem Kreditinstitut haften v.a. Sachen, die in seinem Besitz sind (AGB-Pfandrecht). Nach Nr. 13 AGB Banken bzw. Nr. 22 AGB Sparkassen hat das Kreditinstitut dem Kunden gegenüber jederzeit Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten für alle Verbindlichkeiten. Dispositionskredite sind regelmäßig Blankokredite.
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