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Bonität

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. I.w.S. Ruf und Ansehen von Personen, Unternehmen und Staaten im Geschäftsverkehr sowie die Qualität von Wertpapieren (z.B. Anleihen, Geldmarktpapiere, Wechseln).

    2. I.e.S. die Fähigkeit und die Bereitschaft eines Schuldners, seine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht zu erfüllen (Kreditwürdigkeit). Vertragspartner, die überhaupt nicht, zu spät oder auch nur teilweise ihren eingegangenen Verpflichtungen nachkommen, stellen für jedes Unternehmen ein Risiko dar (Ausfallrisiko). Deswegen erfolgt vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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