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Bonität
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kreditwürdigkeit; i.e.S. Qualität eines institutionellen oder individuellen Schuldners, in der Zukunft seinen Schuldendienstverpflichtungen nachzukommen; i.w.S. der gute Ruf von Personen und Firmen im Geschäftsverkehr. Die Bonität beruht auf der Leistungsbereitschaft und der Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers, seinen Zahlungen nachzukommen. Deshalb sind Gegenstand der Kreditwürdigkeitsprüfung die persönliche und die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit. Im Wertpapiergeschäft wird die Bonität des Schuldners (Emittenten) durch Rating eingestuft. Im Kreditgeschäft wurden Ratingverfahren bisher vorrangig zur Bewertung des Länderrisikos eingesetzt, aber auch zunehmend zur Einstufung der Kreditnehmer in verschiedene Risikoklassen (internes Rating).
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