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Bonität

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. I.w.S. Ruf und Ansehen von Personen, Unternehmen und Staaten im Geschäftsverkehr.

    2. I.e.S. prognostizierte Eigenschaft eines Schuldners (Kreditnehmers, Emittenten), zukünftige Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht erfüllen zu können und zu wollen (Kreditwürdigkeit). Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen, die dadurch entstehen, dass Vertragspartner überhaupt nicht, zu spät oder auch nur teilweise ihren eingegangenen Verpflichtungen nachkommen, wird vor Vertragsabschluss üblicherweise die Bonität geprüft (Bonitätsprüfung). Dabei unterscheidet man zwischen der persönlichen Bonität und materiellen (wirtschaftlichen) Bonität. Die persönliche Bonität stellt dabei auf die Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit eines Vertragspartners ab. Mit der materiellen Bonität wird die Einschätzung beschrieben, inwieweit ein Schuldner für wirtschaftlich fähig gehalten wird, die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen (z.B. Rückzahlung eines Kredites, Bezahlen von Rechnungen). Je besser die Bonität, desto wahrscheinlicher wird die ordnungsgemäße Vertragserfüllung eingeschätzt.

    Vgl. auch Ausfallrisiko.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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