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Revision von Bring Your Own Device vom 19.02.2018 - 13:18

Bring Your Own Device

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    BYOD; bezeichnet die Möglichkeit, private Geräte wie Mobiltelefone, Notebooks etc. für den Produktiveinsatz in Unternehmen, Schulen oder Universitäten nutzen und mit diesen auf geschützte (Daten-)Bereiche zugreifen zu dürfen. Die Vorteile bestehen darin, dass die Nutzer ihnen vertraute Geräte verwenden, nicht mehrere Geräte nutzen müssen und Organisationen so Kosten sparen können. Problematisch ist jedoch die begrenzte Administrierbarkeit der Geräte und der damit verbundene mangelnde Schutz vor Malware oder Hacker-Angriffen, da die privaten Geräte nicht systematisch von IT-Abteilungen abgesichert werden. Geht ein Gerät verloren, mit dem auf sensible Unternehmensdaten zugegriffen werden kann, oder werden die Zugriffsdaten beim Weiterverkauf nicht (korrekt) gelöscht, können Unbefugte auf diese Daten zugreifen. Um diese Sicherheitslücke zu verringern, werden BYOD-Richtlinien erlassen, die für die Nutzung eigener Geräte in Organisationen einzuhalten sind. Diese regeln z.B. die Art des Zugriffs auf das Gerät, die Verschlüsselung usw.

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