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Revision von Bruttoerfolg vom 05.06.2009 - 12:59

Bruttoerfolg

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    Bruttoergebnis, Bruttogewinn, Rohgewinn. – 1. Allgemeiner Sammelbegriff für perioden- oder objektbezogene Überschüsse, bei denen von der positiven Erfolgskomponente (Erlös, Ertrag, Leistung) nur bestimmte Teile der negativen Erfolgskomponente abgezogen werden. Tritt in verschiedenen Formen und Bezeichnungen auf, je nach dem, wie die gegenüberzustellenden Rechengrößen sowie der sachlich-zeitliche Bezugsrahmen abgegrenzt werden.

    2. I.e.S. oft auf die Handelsspanne (Warenbrutto- oder Rohgewinn) sowie die Differenz zwischen Erlös bzw. Preis und (spezifizierten) Teilkosten beschränkt; ältere Bezeichnung für Deckungsbeitrag.

    3. Die im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelten Zwischenergebnisse sind Bruttoerfolge, z.B. beim Umsatzkostenverfahren nach § 275 III HGB die Positionen 3 „Bruttoergebnis vom Umsatz” und 13 „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit”.

    4. Auch Zinsspanne und Wertschöpfung können als Bruttoerfolge interpretiert werden.

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