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Revision von Buchhypothek vom 06.04.2010 - 11:14
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hypothek, bei der die Erteilung eines Hypothekenbriefes ausgeschlossen ist, die nur ins Grundbuch eingetragen wird, z.B. die Sicherungshypothek. Ausschluss erfolgt vertraglich durch Einigung und Eintragung im Grundbuch.
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