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Buchhypothek

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hypothek, bei der die Erteilung eines Hypothekenbriefes ausgeschlossen ist, die nur ins Grundbuch eingetragen wird, z.B. die Sicherungshypothek. Ausschluss erfolgt vertraglich durch Einigung und Eintragung im Grundbuch.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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