Direkt zum Inhalt

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    i.d.F. der Bekanntmachung vom 2.1.2002 (BGBl I 42, 2909; ber. BGBl I 2003 738) m.spät.Änd.. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist die wichtigste Grundlage des Bürgerlichen Rechts.

    Inhalt: Allgemeine Vorschriften, die für das gesamte Privatrecht gelten (z.B. Regeln über Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Rechtsgeschäfte, Fristen und Verjährung), Recht der Schuldverhältnisse (Schuldrecht) sowie das Sachenrecht und das Familien- und Erbrecht.

    Daneben gelten ergänzende Nebengesetze: Bürgerliches Recht.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com