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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    i.d.F. der Bekanntmachung vom 2.1.2002 (BGBl I 42, 2909; ber. BGBl I 2003 738) m.spät.Änd. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist die wichtigste Grundlage des Bürgerlichen Rechts.

    Inhalt: Allgemeine Vorschriften, die für das gesamte Privatrecht gelten (z.B. Regeln über Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Rechtsgeschäfte, Fristen und Verjährung), Recht der Schuldverhältnisse (Schuldrecht) sowie das Sachenrecht und das Familien- und Erbrecht.

    Daneben gelten ergänzende Nebengesetze: Bürgerliches Recht.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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