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Bundesbankgesetz (BBankG)
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Gesetz über die Deutsche Bundesbank; Gesetz vom 26.7.1957 m. spät. Änd., mit dem die Deutsche Bundesbank errichtet wurde. Damit wurde das zweistufige Bankensystem in Deutschland beendet. Die Deutsche Bundesbank als Einheitsbank wurde geschaffen durch die Umgestaltung der Bank deutscher Länder, der Landeszentralbanken sowie der Berliner Zentralbank. Die Landeszentralbanken werden als Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank verstanden. Das Bundesbankgesetz regelt die Organisation der Deutschen Bundesbank und legt die Aufgaben der Geldpolitik sowie den Rahmen für die Instrumente der Geldpolitik in Deutschland fest. Das Bundesbankgesetz ist inzwischen mehrfach novelliert worden, um es veränderten geld- und finanzwirtschaftlichen Bedingungen, aber auch politischen Veränderungen (z.B. die deutsche Einigung) anzupassen. Durch die Sechste Novelle des BBankG vom 22.12.1997 wurde die Bundesbank in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) eingegliedert.
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