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Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI); Sitz in Wiesbaden. Neu errichtet durch Erlass vom 21.11.2007. Geführt in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Statistischen Bundesamt (StBA).

    Aufgaben: Forschung über Bevölkerungs- und damit zusammenhängende Familienfragen, Sammlung und Veröffentlichung entsprechender wissenschaftlicher Erkenntnisse, Beratung und Unterrichtung der Bundesregierung.

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