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- Revision von Bundesoberbehörde vom 19.02.2018 - 16:15
- Revision von Bundesoberbehörde vom 19.10.2017 - 15:07
- Revision von Bundesoberbehörde vom 25.02.2013 - 17:26
- Revision von Bundesoberbehörde vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Bundesoberbehörde vom 20.10.2009 - 12:08
- Revision von Bundesoberbehörde vom 08.06.2009 - 10:54
Bundesoberbehörde
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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einer obersten Bundesbehörde (v.a. Bundesministerium) unmittelbar nachgeordnet und für das gesamte Bundesgebiet zuständige Bundesbehörde. Bundesoberbehörden können als Verwaltungsbehörden des Bundes nach Art. 87 III GG für Angelegenheiten, für die dem Bund die Gesetzgebung zusteht, durch Gesetz errichtet werden. Ist eine Bundesoberbehörde errichtet, so führt sie (ggf. mit eigenen Mittel- und Unterbehörden) die einschlägigen Bundesgesetze aus (in Abweichung von Art. 83, 84 GG, wonach die Ausführung der Bundesgesetze grundsätzlich Sache der Länder ist).
Werden häufig unter Zusatz des Fachgebietes als Bundesamt (z.B. Bundesausgleichsamt (BAA), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)) oder Bundesagentur bezeichnet (z.B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesagentur für Arbeit).
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