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Bundesverband der Selbständigen e.V. (BDS)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    älteste Interessenvertretung der mittelständischen Unternehmen in Deutschland; Sitz in Berlin.

    Aufgaben: Unterstützung mittelständischer Unternehmen bei Existenzgründung, Rechtsfragen und der täglichen Unternehmenspraxis. Interessenvertretung über ihm angehörende Abgeordnete aus allen Parteien auf Landes-und Bundesebene; auf europäischer Ebene werden die Interessen des Verbandes von der europäsichen Dachorganisation der Selbstständigen, UEAPME (European Association of Craft, Small and Medium-Sized Enterprises) vertreten; praxisorientierte Publikationen.  

     

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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