Bundesverband der Selbständigen e.V. (BDS)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
älteste Interessenvertretung der mittelständischen Unternehmen in Deutschland; Sitz in Berlin.
Aufgaben: Unterstützung mittelständischer Unternehmen bei Existenzgründung, Rechtsfragen und der täglichen Unternehmenspraxis. Interessenvertretung über ihm angehörende Abgeordnete aus allen Parteien auf Landes-und Bundesebene; auf europäischer Ebene werden die Interessen des Verbandes von der europäsichen Dachorganisation der Selbstständigen, UEAPME (European Association of Craft, Small and Medium-Sized Enterprises) vertreten; praxisorientierte Publikationen.