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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zusammenschluss von Fachspitzen- und überfachlichen Landesverbänden der deutschen Privatwirtschaft; Sitz in Berlin.

    Aufgaben: Wahrnehmung der gemeinschaftlichen sozialpolitischen Belange auf Bundes-, europäischer und internationaler Ebene; u. a. in den Bereichen Sozial- und Tarifpolitik, Arbeitsrechtspolitik, Bildungs-, Personal- und Gesellschaftspolitik.

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