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Revision von Bundesversammlung vom 08.06.2009 - 10:40

Bundesversammlung

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    besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und der gleichen Anzahl von durch die Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Mitgliedern (Art. 54 GG).

    Einzige Aufgabe: Wahl des Bundespräsidenten.

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