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Bundesversicherungsamt (BVA)

Definition: Was ist "Bundesversicherungsamt (BVA)"?
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS); Sitz in Bonn.

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    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS); Sitz in Bonn (§ 94 SGB IV).

    Rechtsgrundlage: Bundesversicherungsamtsgesetz (BVAG) vom 9.5.1956 (BGBl I 415) m. spät. Änd.

    Vielzahl von Aufgaben: U.a. Rechtsaufsicht über bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger (beispielsweise Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Renteversicherung Bahn-Knappschaft-See, alle großen Ersatzkassen und die bei den Krankenkassen errichteten Träger der sozialen Pflegeversicherung, alle gewerblichen Berufsgenossenschaften, zwei landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, Unfallkassen des Bundes, von Post und Telekom sowie die Eisenbahnunfallkasse); Gesetzmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der bundesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen; Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Finanzierung der Rentenversicherung; Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse zur Sozialversicherung; Risikostrukturausgleich mit Verwaltung Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung; Finanzausgleich in der sozialen Pflegeversicherung; Zahlung von Mutterschaftsgeld an nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen; Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern bundesunmittelbarer Sozialversicherungsträger.

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