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Cash-and-Carry-Großhandel (CC)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Selbstbedienungsgroßhandel; Betriebsform des Großhandels (Betriebsformen des Handels), in der nach dem Prinzip der Selbstbedienung ein großes Sortiment von Konsumgütern angeboten wird. Die Kunden (Einzelhändler, Gastwirte, Großverbraucher und sonstige gewerbliche Verwender) suchen die Waren aus, bringen sie zur Kasse, leisten Barzahlung und transportieren sie zum Ort der Verwendung. Wird der Umsatzanteil mit Letztverbrauchern (Konsumenten, Privatverbrauch der gewerblichen Käufer) zu hoch, drohen wettbewerbsrechtliche Sanktionen. Kleinflächige CC sind teilweise in Verbrauchermärkte oder in Selbstbedienungswarenhäuser umgewandelt worden.

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