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Chipkarte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Chipkarte ist eine spezielle Plastikkarte in die ein Chip integriert ist, der unterschiedliche Funktionen übernehmen kann. Bei reinen Speicherkarten fungiert der Chip lediglich als Speicher, der beschrieben und ausgelesen wird, so z.B. bei Telefonkarten oder Zugangskarten.

    Demgegenüber kann der Chip auf Prozessorkarten selbstständig Daten verarbeiten und verwalten, sodass es möglich ist, Programme auf dem Chip selbst ausführen zu lassen. Diese Karten erlauben das Auslesen der auf dem Chip gespeicherten Daten zumeist nicht direkt, sondern nur über auf dem Prozessor des Chips laufende kryptographische Verfahren. Somit ist die Prozessorkarte vor dem unberechtigten Zugriff auf die gespeicherten Daten relativ geschützt. Diese Technologie findet z.B. seit den 1980er-Jahren bei Zahlungskarten Verwendung, da die Chips einen höheren Sicherheitsstandard bieten können als reine Magnetstreifenkarten, häufig werden auch Hybridkarten mit beiden Technologien ausgegeben. Bedeutende Anwendungsfelder von Chipkarten mit integriertem Prozessor sind daneben auch Ausweisdokumente, wie z.B. der neue Personalausweis in Deutschland, und SIM-Karten in Mobiltelefonen oder auch kontaktlose Zahlungskarten.

    Anders: Magnetstreifenkarte. Insbesondere im Euroraum werden Zahlungskarten grundsätzlich mit einem Chip ausgestattet. Der Magnetstreifen dient nunmehr v.a. als Fallback-Lösung oder wird bspw. noch an Kontoauszugsdruckern genutzt.

    Anwendung: derzeit v.a. im bargeldlosen Zahlungsverkehr z.B. zur Kontrolle der Zugriffsberechtigung und Autorisierung von Zahlungen oder als Geldkarte sowie als Karte mit Zusatzfunktionalitäten (z.B. elektronischer Fahrschein, elektronische Signatur, Jugendschutzmerkmal).

    Vgl. auch Debitkarte, Electronic Cash.

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