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Cotonou-Abkommen
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Nachfolgeabkommen des Lomé-Abkommens.
1. Begriff: Das Cotonou-Abkommen ist ein Assoziierungsabkommen auf Basis des Art. 310 EGV, das die EU am 23.6.2000 in Cotonou (Benin) mit 77 Staaten in Afrika, dem karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) geschlossen hat. Es ist im Jahre 2003 in Kraft getreten, hat eine Laufzeit von 20 Jahren und kann alle fünf Jahre überprüft werden.
2. Historischer Abriss: Das Cotonou-Abkommen löste das Lomé-Abkommen ab, das am 29.2.2000 nach 25 Jahren abgelaufen ist. Das Lomé-Abkommen war zum vierten und letzten Mal 1989/1990 erneuert worden und hatte folgende Ziele: Handelsregelungen und handelspolitische Zusammenarbeit, industrielle Zusammenarbeit, Zusammenarbeit in der Landwirtschaft, Zusammenarbeit im kulturellen und sozialen Bereich, Menschenrechte. Im Bereich Handel hatten fast alle Ursprungswaren der AKP-Staaten freien Zugang zur Gemeinschaft. Das STABEX-System (Stabilisierung der Exporterlöse (STABEX)) machte die AKP-Staaten unabhängig von den Schwankungen des freien Marktes, indem es ihnen ein bestimmtes Niveau der Erlöse garantierte. Das System für Erze (SYSMIN) stellte Subventionen zur Verfügung, um vorübergehende Probleme bei der Produktion oder dem Export von Bergbauprodukten zu verringern. Das letzte Lomé-Abkommen enthielt außerdem erstmals die Möglichkeit, dass die Hilfe für einen AKP-Staat teilweise oder vollständig ausgesetzt werden konnte, wenn er gegen Menschenrechte und Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat verstieß (politische Konditionalität). Das Lomé-Abkommen war ursprünglich im Jahre 1975 unterzeichnet worden und folgte auf die Abkommen von Arusha und Jaundé.
3. Merkmale: Das Cotonou-Abkommen zielt in erster Linie auf die Armutsbekämpfung ab. Insgesamt ist es weit reichender als seine Vorgänger-Abkommen, da es auch folgende Aspekte umfasst: Stärkung des politischen Dialogs (zur regionalen Zusammenarbeit, Konfliktverhütung etc.), verantwortungsvolle Regierungsführung und Einhaltung der Menschenrechte (im Sinn politischer Konditionalität), bevorzugte Handelsregelungen, die bis 2008 mit den Regeln der World Trade Organization (WTO) in Einklang gebracht werden (bes. Ablösung der einseitigen Handelspräferenzen durch regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen bis 2008), Einführung eines bilateralen freien Handels mit Waren und Dienstleistungen zwischen 2008 und 2020 sowie Rückführung von Personen, die sich illegal in der EU aufhalten. Außerdem wird die komplementäre Rolle der Zivilgesellschaft bei der Ausgestaltung der Partnerschaft anerkannt. Mit den ärmsten AKP-Staaten wurde ein zoll- und quotenfreier Zugang all ihrer Exportgüter zum europäischen Binnenmarkt eröffnet (für bestimmte Produkte gibt es Übergangsfristen). STABEX und SYSMIN werden unter dem Cotonou-Abkommen nicht fortgeführt, sondern durch ein System der Unterstützung bei kurzfristigen Schwankungen der Ausfuhrerlöse ersetzt.
4. Geltungsbereich: Das Cotonou-Abkommen umfasst im Jahre 2004 77 AKP-Staaten. Verhandlungen mit Kuba sind aufgrund politischer Divergenzen zunächst eingefroren worden.
5. Organe: Das Cotonou-Abkommen errichtete einen gemeinsamen Ministerrat, den Botschafterausschuss und die Paritätische Parlamentarische Versammlung.
6. Finanzierung/Programmierung: Das Cotonou-Abkommen wird in erster Linie aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert, der bis 2005 13,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt hat. Der EEF ist nicht Teil des EU-Haushalts, sondern setzt sich aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten zusammen. Hinzu kommen im gleichen Zeitraum 1,7 Mrd. Euro in Form von Krediten der Europäischen Investitionsbank (EIB). Die Programmierungsverfahren wurden optimiert und stärker partizipatorisch gestaltet. Die Zuweisung der Mittel beruht auf dem Bedarf der AKP-Staaten und erstmals auch auf deren Leistung bei Programmierung und Verwendung der Mittel.
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