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Daseinsvorsorge

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bezeichnet die grundlegende Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern und Dienstleistungen durch den Staat und/oder von der öffentlichen Hand geförderten Organisationen. Mitunter werden auch Bezeichnungen wie  „Existenzsicherung“ oder „zivilisatorische Grundversorgung“ verwendet. Als Felder der öffentlichen Daseinsvorsorgen werden häufig Aufgaben wie Abfallbeseitigung, Wasserversorgung, Energieversorg und öffentlicher Personennahverkehr genannt.

    Der Begriff wurde in den 1930er-Jahren von Ernst Forsthoff im Anschluss an Karl Jaspers in die gesellschaftspolitische und verwaltungsrechtliche Debatte eingebracht. Welche Güter und Dienstleistungen von staatlicher Seite aus erbracht bzw. gewährleistet werden sollen, ist - ebenso wie der Begriff als solcher - Gegenstand kontroverser Diskussionen, die gesellschaftlichen Wandlungsprozessen unterliegen. Im Zusammenhang mit knappen öffentlichen Finanzmitteln, demografischem Wandel, Bevölkerungswegzug sowie Liberalisierungs-/Deregulierungsüberlegungen und grenzüberschreitendem Wettbewerb wird sowohl das Angebot von Gütern/Dienstleistungen als auch die Erbringungs-/Gewährleistungsform diskutiert.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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