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Revision von Daseinsvorsorge vom 28.05.2008 - 15:07
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Daseinsvorsorge
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
klassischer, wenig operabler Begriff zur Kennzeichnung der Tätigkeit von Staat und Gemeinden zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit lebenswichtigen Gütern, v.a. Strom, Gas und Wasser. Zur Aufgabenabgrenzung öffentlicher Verwaltungen und Unternehmen zu unscharf. D. bezieht sich v.a. auf den Funktionswandel der öffentlichen Verwaltung von der Ordnungsverwaltung zur Leistungsverwaltung (Verwaltung).
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