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Datenfernverarbeitung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    elektronische Verarbeitung von Daten, die an einem vom Verarbeitungsort (Rechenzentrum, DV-System) entfernten Ort entstanden, erfasst und zur Verarbeitung übertragen worden sind (Datenübertragung). Die Verarbeitungsergebnisse werden an die anliefernde Stelle zurückübertragen. Datenfernverarbeitung kann Echtzeitbetrieb oder Stapelbetrieb sein.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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