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Depotbuch

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verwahrungsbuch, das nach § 14 DepotG bei Wertpapierverwahrungsgeschäften vom Verwahrer zu führende bes. Verwahrungsbuch. Das Depotbuch gehört zu den Geschäftsbüchern eines Kaufmanns (§§ 238 ff. HGB). Es ist ein nach Hinterlegern geordnetes sog. persönliches Depotbuch; in der Praxis wird gemäß den Richtlinien für Depotprüfung daneben ein Sachdepot geführt.

    Vgl. auch Wertpapierverwahrung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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