Zitierfähige Version
- Revision von Depotbuch vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von Depotbuch vom 01.02.2018 - 16:31
- Revision von Depotbuch vom 26.02.2013 - 17:47
- Revision von Depotbuch vom 03.11.2010 - 08:44
- Revision von Depotbuch vom 01.03.2010 - 14:03
- Revision von Depotbuch vom 07.09.2009 - 15:29
- Revision von Depotbuch vom 30.07.2009 - 14:48
- Revision von Depotbuch vom 01.06.2008 - 15:39
Depotbuch
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Verwahrungsbuch, das nach § 14 DepotG bei Wertpapierverwahrungsgeschäften vom Verwahrer zu führende bes. Verwahrungsbuch. Das Depotbuch gehört zu den Geschäftsbüchern eines Kaufmanns (§§ 238 ff. HGB). Es ist ein nach Hinterlegern geordnetes sog. persönliches Depotbuch; in der Praxis wird gemäß den Richtlinien für Depotprüfung daneben ein Sachdepot geführt.
Vgl. auch Wertpapierverwahrung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon