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Design
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1. Begriff: Gestaltung, früher: Formgebung, Formgestaltung. Im Rahmen emotionaler Kundenbindung spielt Design inzwischen eine große Rolle. Neben der gebrauchstechnischen muss die ästhetische Funktion beim Design beachtet werden. Hinzu tritt in jüngerer Zeit die semantische Funktion, der Besitzer möchte sich in seiner Welt durch Produkte ausdrücken. Neben dem Produktdesign (Sonderfälle: Mode- und Schmuckdesign) haben das Graphik- oder Kommunikationsdesign (z.B. werbliche Gestaltung, Gestaltung von Verpackungsoberflächen) und das Corporate Design (der ästhetische Auftritt von Unternehmen) an Bedeutung gewonnen. Vielfältige unterschiedliche Designstile (-prägnanzen) werden angeboten; neben Unternehmen, die sich auf einen Designstil konzentriert haben, gibt es auch solche, die mehrere gleichzeitig anbieten.
Vgl. auch Produktgestaltung, industrielle Formgebung.
2. Rechtsschutz durch Hinterlegung als Geschmacksmuster, im Fall einer eigenpersönlichen schöpferischen Leistung durch das Urheberrecht als Werk der angewandten Kunst. Liegen die Voraussetzungen für derartigen Sonderrechtsschutz nicht vor, genießt Design von wettbewerblicher Eigenart ergänzenden Leistungsschutz gegen unlautere Nachahmung (Ausbeutung).
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