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Deutsche Ausgleichsbank (DtA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durch das DtA-Vermögensübertragungsgesetz vom 15.8.2003 (BGBl I 1657) wurde das Vermögen der Deutschen Ausgleichsbank im Wege der Gesamtrechtfolge auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übertragen und die Deutsche Ausgleichsbank aufgelöst.

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