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Deutsche PKW-Maut

Definition: Was ist "Deutsche PKW-Maut"?

Im Sommer 2019 in der verfolgten Form endgültig gescheitertes CSU-Projekt. Die von der CSU in die Bundesregierung entsandten Bundesverkehrsminister hatten im Auftrag ihrer Partei versuchen sollen, über ihre Position in der Bundesregierung ein deutsches Gesetz zu initiieren. Es sollte eine Maut für PKWs auf deutschen Autobahnen eingeführt werden. Deutsche Autofahrer sollten davon kostenmäßig nicht betroffen sein, Autofahrer anderer Nationen sollten bezahlen müssen. Der EuGH hat das diesbezügliche im Jahr 2015 zustande gekommene deutsche Infrastrukturabgabengesetz (InfrAG, vom 8. Juni 2015) mit Urteil vom 18. Juni 2019 wegen Diskriminierung rechtlich verworfen.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Sommer 2019 gescheitertes CSU-Projekt. Dieses war seit 2013 von der CSU im Wahlkampf verfolgt worden. Es war weder in der Koalition Merkel III im Jahre 2013 (18. Legislaturperiode, Koalitionsvertrag vom 16.12.2013), noch in der im Sommer 2019 amtierenden Koalition (Merkel IV, 19. Legislaturperiode) bei den anderen Partnern der CSU (jeweils CDU und SPD) auf viel Gegenliebe gestoßen. Im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 hatte es in der Präambel eine Regelung mit dem Inhalt gegeben, dass eine „...europarechtskonforme PKW-Maut, mit der wir Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW an der Finanzierung zusätzlicher Ausgaben für das Autobahnnetz beteiligen wollen, ohne im Inland zugelassene Fahrzeuge höher als heute zu belasten...“ nur unter diesen Bedingungen gefunden werden sollte. 2015 wurde das Infrastrukturabgabengesetz (InfrAG, vom 8. Juni 2015) aufgelegt. Es ist darauf angelegt, eine Maut für PKWs auf deutschen Autobahnen ("Fernstraßen") einzuführen, die deutsche Beitragszahler verschont, bezahlen sollen die Autofahrer anderer Länder.
    Während der Zeit im Kabinett Merkel IV (auf der Basis des Koalitionsvertrags vom 7.2.2018) war der von der CSU in die Bundesregierung entsandte Bundesverkehrsminister (Scheuer) fortlaufend damit beschäftigt, das Projekt zu verteidigen.

    Das Projekt war nämlich, nicht nur in Deutschland, schon von Anfang an sehr massiv kritisiert worden. Es war im Wesentlichen nur die CSU, die das Ziel verfolgte (was ihr mit Bezug auf Österreich u.a. die Kritik, den Charakter eines zänkischen Nachbarn zu haben, einbrachte). Politisch, rechtlich und mit Bezug auf seine wirtschaftliche Sinnhaftigkeit waren große Bedenken angemeldet worden. Der EuGH hat dem Vorhaben mit Urteil vom 18. Juni 2019 wegen Diskriminierung eine richterliche Absage erteilt. Das Infrastrukturabgabengesetz (InfrAG, vom 8. Juni 2015) wurde gekippt. Der EuGH hat im Tenor unter LS 1 wörtlich entschieden:
    "Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV verstoßen, dass sie die Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen eingeführt und gleichzeitig eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht, zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen hat."
    Geklagt gegen das Gesetz hatte Österreich, mit Unterstützung der Niederlande.

    Der in 2019 amtierende Bundesverkehrsminister Scheuer hatte bereits vor dem Feststehen einer gesicherten Rechtslage, vor dieser Entscheidung des EuGH, großvolumige zivilrechtliche Betreiberverträge zu der Pkw-Maut
    (mehr als 2,1 Mill. Euro) abgeschlossen. Die Verträge mussten beendet werden, bevor sie anfingen. Der Schaden für das Land wurde auf mehr als 500 Mio. € beziffert. U.a. Rücktrittsforderungen des politischen Gegners und große Entrüstungsadressen aus der deutschen Öffentlichkeit waren die Folgen.
    Immerhin: Das Sommerloch 2019 war dankbar für die Zulieferung eines Themenstoffs, der ein besonderes Lehrstück des politischen Scheiterns zum Inhalt hatte. Die zusammenzukehrenden politischen und rechtlichen Scherben konnten gut hineingefüllt werden. Selbsterhaltungsinstinkte innerhalb einer permanent schwächelnden amtierenden Regierungskoalition bewirkten das Ausbleiben von Konsequenzen. Konsequenzen aus der in Art. 65 S. 2 GG verankerten parlamentarischen Rechenschafts- und Einstandspflicht eines Bundesministers, diese ohnedies nicht wirklich mit echten (monetären) Haftungsfolgen verbunden, waren jedenfalls nicht in Sicht (so der Stand Anfang August 2019).    

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