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Deutscher Bildungsrat

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wurde von Bund und Ländern gemeinsam gegründet und bestand von 1966 bis 1975 als bildungspolitische Beratungsgremium mit dem ausdrücklichen Auftrag Bildungsplanung zu betreiben - also Bedarfe und Entwicklungsoptionen des deutschen Bildungswesens zu eruieren, Strukturvorschläge und -planungen zu erarbeiten einen Finanzrahmen für das Bildungssystem zu errechnen und Empfehlungen für langfristige Planungen auszusprechen. Im Deutschen Bildungsrat waren neben Wissenschaftler verschiedener Disziplinen auch z.B. Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, des Handwerks und der Kirchen beteiligt. Der Deutsche Bildungsrat veröffentlichte unter Einbeziehung weiterer Experten insgesamt 60 Gutachten. 1975 wurde der Deutsche Bildungsrat aufgelöst.

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