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Direktversicherung

Definition: Was ist "Direktversicherung"?

Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung; Lebensversicherungsvertrag (Lebensversicherung) zwischen dem Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) und der Versicherungsgesellschaft zugunsten des Arbeitnehmers und/oder dessen Hinterbliebenen.

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    Durchführungsweg der  betrieblichen Altersversorgung (bAV). Der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) erfüllt sein Versorgungsversprechen, indem er einen Lebensversicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person) abgeschlossen hat (vgl. § 1b II BetrAVG). Ungeachtet dessen, wer im Innenverhältnis die Kosten trägt (arbeitgeber- und/oder arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung), zahlt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge. Das widerrufliche oder unwiderrufliche Bezugsrecht muss – im Gegensatz zur Rückdeckungsversicherung – dem Arbeitnehmer oder seinen bezugsberechtigten Hinterbliebenen zustehen. Die Direktversicherung ist nach § 3 Nr. 63 EStG seit dem 1.1.2002 förderfähig. Sie unterliegt dem Schutz der Insolvenzsicherung durch den Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Mit den Aufgaben und Befugnissen des Sicherungsfonds wurde vom BMF durch Rechtsverordnung die Protektor Lebensversicherungs-AG betraut. Gem. § 221 II S. 1 VAG können deutsche  Pensionskassen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen dem Sicherungsfonds freiwillig beitreten.

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