Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Disposition vom 27.08.2009 - 09:09
Disposition
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Organisation: Die situationsabhängige Regelung eines Einzelfalls im Rahmen der dauerhaft und umfassend angelegten Organisation (instrumentaler Organisationsbegriff). Das Verhältnis von Organisation zu Disposition bestimmt den Organisationsgrad.
Gegensatz: Improvisation, Ausnahmeregelung.
Vgl. auch Dispositionsfähigkeit.
2. Recht: Verfügung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon