Disposition
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition
1. Organisation: Die situationsabhängige Regelung eines Einzelfalls im Rahmen der dauerhaft und umfassend angelegten Organisation (instrumentaler Organisationsbegriff). Das Verhältnis von Organisation zu Disposition bestimmt den Organisationsgrad.
Gegensatz: Improvisation, Ausnahmeregelung.
Vgl. auch Dispositionsfähigkeit.
2. Recht: Verfügung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Change Management
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Kommunikationspolitik
Matrixorganisation
Organisation
Organisationsstruktur
Projekt
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
dispositiver Faktor
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
eingehend
Disposition
ausgehend
eingehend
Disposition
ausgehend