Disposition
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Organisation: Die situationsabhängige Regelung eines Einzelfalls im Rahmen der dauerhaft und umfassend angelegten Organisation (instrumentaler Organisationsbegriff). Das Verhältnis von Organisation zu Disposition bestimmt den Organisationsgrad.
Gegensatz: Improvisation, Ausnahmeregelung.
Vgl. auch Dispositionsfähigkeit.
2. Recht: Verfügung.
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