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Revision von Domain Grabbing vom 08.06.2009 - 11:42

Domain Grabbing

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    missbräuchliches Reservieren einer Domain; betrifft v.a. den Fall, dass eine Marke oder ein Unternehmenskennzeichen als Domain von einem Dritten registriert wird und dieser für die Übertragung der Domain versteckt oder offen ein „Lösegeld” fordert. Betroffene können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche je nach Sachlage aus Namens-, Marken- oder Wettbewerbsrecht, aus § 823 oder 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) geltend machen.

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