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Drittland
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Integrations- und Zollrechts. Als Drittländer werden alle Nicht-Mitglieder eines Integrationsraums bezeichnet (z.B. alle Nicht-Mitgliedsstaaten aus der Sicht der EU, z.B. USA, China, Japan).
Vgl. auch regionale Integration.
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