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Drittland

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Integrations- und Zollrechts. Als Drittländer werden alle Nicht-Mitglieder eines Integrationsraums bezeichnet (z.B. alle Nichtmitgliedsstaaten aus der Sicht der EU, z.B. USA, China, Japan).

    Vgl. auch regionale Integration.

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