Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Drittland vom 19.05.2011 - 08:23
- Revision von Drittland vom 19.02.2018 - 15:27
- Revision von Drittland vom 22.11.2017 - 10:55
- Revision von Drittland vom 14.01.2013 - 15:34
- Revision von Drittland vom 19.05.2011 - 08:23
- Revision von Drittland vom 06.04.2010 - 08:58
- Revision von Drittland vom 28.07.2009 - 10:17
- Revision von Drittland vom 08.06.2009 - 13:56
Drittland
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Integrations- und Zollrechts. Als Drittländer werden alle Nicht-Mitglieder eines Integrationsraums bezeichnet (z.B. alle Nichtmitgliedsstaaten aus der Sicht der EU, z.B. USA, China, Japan).
Vgl. auch regionale Integration.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon