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Dulden oder Unterlassen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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umsatzsteuerliche Behandlung: Dulden oder Unterlassen einer Handlung oder Dulden eines Zustandes durch einen Unternehmer im Inland gegen Entgelt kann zu den der Umsatzsteuer unterliegenden sonstigen Leistungen (§ 3 IX UStG) gehören.
Beispiel: Ein ausländischer Unternehmer duldet die Nutzung seines im Inland geschützten Patents durch einen anderen Unternehmer gegen Entgelt.
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